Medizinische Fußpflege
Tätigkeitsfeld des Fußpflegers
- Fachgerechtes Schneiden der Nägel
- Abtragen von Nagelverdickungen ohne pathologischen Befund
- Sondieren der Nagelfalze
- Abtragen von Hautverdickungen (Hornhaut) ohne pathologischen Befund
- Unblutiges Entfernen von Hühneraugen
- Anleitung zur präventiven Fußgymnastik
- Durchführung präventiver Fußmassagen
- Anleitung zur häuslichen Pflege der Füße durch den Kunden
- Beratung bei der Auswahl von Pflegemitteln
Podologie
Der Beruf des Podologen / der Podologin zählt zu den medizinischen Heilberufen und ist im Vorfeld des Arztes angesiedelt. Der Podologe / die Podologin führt unter Beachtung der hygienischen Erfordernisse am Fuss selbständig fusspflegerische Behandlungsmaßnahmen durch, erkennt eigenständig pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuss, die ärztliche Behandlung erfordert und führt gegebenenfalls auf ärztliche Verordnung hin medizinisch indizierte Behandlungen am Fuss durch. Er gilt somit als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmacher oder auch Physiotherapeut. Mit dem in Kraft treten des Gesetzes über den Beruf der Podologin / des Podologen wurde dieser offiziell als Medizinal-Fachberuf anerkannt.
Das Tätigkeitsfeld des Podologen
- Nagelbehandlungen
Richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelmykosen oder verdickten Nägeln - Hyperkeratosenbehandlungen
Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen - Behandlung von Clavi und Verrucae
Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen - Druck- und Reibungsschutz
Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen - Orthonyxie
Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln - Orthesentechnik
Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen - Nagelprothetik
künstlicher Nagelersatz - Fuß- und Unterschenkel-Massage
als therapeutische Maßnahme oder zur Steigerung des Wohlbefindens - Allgemeine und individuelle Beratung